Schulanmeldung 2026/2027

 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig und sind zum Schulbeginn anzumelden.
Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

 

Schulbezirk Saubach

Dem Schulbezirk Saubach gehören an:

 

Die Stadt Bad Bibra
mit den Ortsteilen Steinbach, Kalbitz, Wallroda, Altenroda, Wippach, Birkigt, Golzen, Krawinkel, Thalwinkel und Bergwinkel,


die Gemeinde Finneland
mit den Ortsteilen Saubach, Steinburg, Borgau, Marienroda und Kahlwinkel sowie


die Gemeinde Finne
mit den Ortsteilen Lossa, Billroda und Tauhardt


die Gemeinde Kaiserpfalz
mit den Ortsteilen Wohlmirstedt, Allerstedt , Zeisdorf, Memleben, Wendelstein und Bucha.

 

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2026/2027 erfolgt für den
                                            Schulbezirk Saubach 

                                     am Mittwoch, dem 26.02.2025
                                            von 08:00 – 16:00 Uhr

                         in der Sebastian-Kneipp®-Grundschule Saubach.

 

Bitte informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der Onlineanmeldung unter www.gs-saubach.bildung-lsa.de und unter https://sps.bms-lsa.de/ .

 

Das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sind vorzulegen.

 

Falls es Ihnen nicht möglich ist an diesem Tag in die Schule zu kommen, können Sie mir das ausgefüllte Anmeldeformular mit einer Kopie der Geburtsurkunde gern auch per E-Mail zukommen lassen. 

 

schulanmeldung_2026_2027.pdf

 

wichtige_informationen_zur_aufnahme_in_die_grundschule.pdf

 

 

Noch ein wichtiger Hinweis aus aktuellem Anlass:


Wichtige Belange/Termine (Änderung der Abholzeiten/Abholberechtigten,
Essenanmeldungen, Arzttermine usw.) welche sich im Laufe der Schulwoche
ergeben, sind nur schriftlich an den Klassenleiter oder das Sekretariat zu richten!
Aus rechtlichen Gründen muss der Hort (über Änderungen die diesen betreffen)
separat informiert werden. Die Schule ist zur Weiterleitung ihrer
personenbezogenen Informationen nicht befugt.




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